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Innenminister drängen auf Vorratsdatenspeicherung (D)

Die deutschen Innenminister der CDU/CSU wollen eine zügige Einführung einer verbesserten Vorratsdatenspeicherung. Die bisherige Vorratsdatenspeicherung wurde vom Verfassungsgericht im März 2010 aufgehoben, weil es unverhältnismäßig sei. Es wurde keine Begrenzung der Datenverwendung auf schwere Straftaten durchgeführt.

Innenminister Heribert Rech (CDU): „Wegen der immer noch fehlenden gesetzlichen Regelung ist eine gefährliche Sicherheitslücke entstanden, die dringend geschlossen werden muss.“

[Anmerkung: Hier scheint es ein Missverständnis darüber zu geben, was eine Sicherheitslücke ist. Oder es wurde schon verstanden und es wird absichtlich mit falschen, marktschreierischen Argumenten kommuniziert, um Ziele durchzusetzen.

Sicherheit kann nicht mit Überwachung (hier Aufzeichnen der Kommunikationsdaten) erzeugt werden. Überwachung kann nur eventuell Sicherheit belegen bzw. deren Abwesenheit.

Eine Analogie: Wenn eine Bank keine Sicherheitsmaßnahmen wie Tresor, Zugangscodes, Schließmechanismen usw. hätte und nur Überwachungsmaßnahmen und Videogeräte aufstellen würde, hätten Sie Vertrauen und würden ein Konto eröffnen? Sicher nicht. Überwachung kann nur unterstützend helfen. Sicherheit aufgrund von Überwachung gibt es nicht.

Was die Vorratsdatenspeicherung bringen kann, ist die Nachvollziehung und die Zurechenbarkeit von Netzverkehr. Damit kann eine Beweiskette gegen einen Täter erstellt werden.

Hier soll man sich nicht täuschen und meinen, dies sei Sicherheit.]

spiegel.de, 02.03.2010: Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen Verfassung
spiegel.de, 11.03.2011: Unions-Innenminister drängen auf Vollerfassung

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