Patientendaten in Österreich duerfen amtlich falsch sein
Die Datenschutzkommission entschied, dass ein Patient kein Recht hat, falsche Informationen in der elektronischen Krankenakte, der sogenannten „Elektronischen lebenslangen Gesundheitsakte“ ELGA zu korrigieren. Die Patienten hätten nicht einmal die Möglichkeit, inhaltlich falsche Diagnosen richtigstellen oder löschen zu lassen.Artikel von argedaten.at, 24.04.2007