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Datendiebstahl bei ehemaligem Arbeitgeber

Ein Angestellter, der in Accounts seiner ehemaligen Firma einbrach, muss nicht ins Gefängnis. Er hatte über fünf Monate hinweg 18 E-Mail-Zugänge 800mal verwendet, um Informationen an einen Konkurrenten zu liefern.
http://www.infosecnews.org/hypermail/0702/12734.html, at 01.02.2007 (now offline, 15.12.2017)

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