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NSA-Ausspähung ist rechtskonform

Die amerikanische Regierung hat erstmals auf die zahlreichen Klagen gegen die Spähaffäre reagiert. Laut amerikanischem Justizministerium ist die Verfügung, die der NSA erlaubt, Telefoninformationen zu speichern, nicht verfassungswidrig. Klagen werden daher vor den amerikanischen Gerichten keinen Erfolg haben. Die Angelegenheit diene vielmehr dem Interesse der amerikanischen Bevölkerung.

Eine der Klagen war von der American Civil Liberties Union eingereicht worden mit dem Antrag, die Abhöraffäre sofort zu stoppen. Die Klage wurde damit begründet, dass essentielle Grundrechte der amerikanischen Bürger, insbesondere das Recht auf Privatsphäre, verletzt werden.

Die Obama-Regierung hat nun erkennen lassen, dass alle Klagen erfolglos sein werden. Eine Grundrechtsverletzung liegt nicht vor. Insbesondere würden die Kläger verkennen, dass im Rahmen der Spähaffäre nur Meta-Daten und keine Inhalte oder Identitäten gespeichert werden dürfen. Darin ist aber keine Verletzung auf die Privatsphäre zu sehen. Vielmehr läge die Angelegenheit im Interesse der amerikanischen Bevölkerung, um mögliche Terrorbedrohungen frühzeitig zu erkennen.

Artikel von wired.com, 19.07.2013: NSA Phone Snooping Cannot Be Challenged in Court, Feds Say

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