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Reisender wird an kanadischer Grenze festgenommen, weil er sein Telefon-Passwort nicht preisgeben will

Ein kanadischer Staatsbürger wurde in Halifax, Nova Scotia verhaftet, als er aus der Dominikanischen Republik zurückkehrte. Er gab den Grenzpolizisten das Passwort für sein Smartphone nicht preis.

Alain Philippon kam am Internationalen Flughafen von Halifax in Kanada an und Grenzpolizisten hielten ihn an. Er war von der Dominikanischen Republik eingeflogen. Die Grenzpolizisten wollten Zugang zu seinem Smartphone. Als er verweigerte, wurde er festgenommen – auf der Grundlage von „Behinderung der Behörde“.

Behinderte er wirklich die Behörden? Oder schützte er nur seine Privatsphäre?

Das kanadische Zollgesetz gibt Grenzpolizisten das Recht, alle Waren und Übertragungen zu untersuchen. Dies schließt elektronische Geräte mit ein, also Mobiltelefone und Laptops.

Philippons Strafe kann eine Geldstrafe von mindestens 1.000 bis 25.000 kanadische Dollar sein und könnte sogar eine Gefängnisstrafe bedeuten.

Eine Sprecherin der Grenzpolizei weigerte sich, die genauen Umstände der Festnahme preiszugeben. Sie sagte, dass Beamte in ihrer Ausbildung lernen, Hinweisen auf Betrugsverdacht nachzugehen. Generell besteht ihr Ansatz darin, Risikomanagement zu betreiben, indem sie bestimmen, welche Ware sie eventuell genauer untersuchen.

Unter dem Vorwand der nationalen Sicherheit scheint jedoch Privates nicht mehr privat zu sein. Viele Regierungen sind der Meinung, dass alles ausspioniert werden kann.

In Kanada gib es in dieser Sache noch keine Verurteilungen. Gilt das Übergeben vom eigenen Passwort als Selbstbezichtigung? In den USA muss für Grenzbeamte ein wichtiger Grund bestehen, um eine forensische Untersuchung zu fordern, ein Untersuchungsbefehl ist jedoch nicht nötig. Interessanterweise hat der US-amerikanische Supreme Court entschieden, dass die Polizei einen Untersuchungsbefehl für den Zugang zu privaten Smartphones benötigt.

SANS IT-Sicherheitsexperte James Murray sagt zu diesem Vorfall, dass man in Zeiten von Cloudspeichern und zuverlässigen Any-to-any-Verbindungen nicht versucht ist, vertrauliche Daten in einem Smartphone über Grenzen zu bringen. Und das Gesetz sollte man auch nicht herausfordern. Dieser Fall zeigt, dass jegliche Untersuchung und Beschlagnahmung der Grenzpolizei als zumutbar erachtet wird.

Artikel von cnet.com, 06.03.2015: Man arrested for refusing to give phone passcode to border agents
Artikel von cbc.ca, 04.03.2015: Quebec resident Alain Philippon to fight charge for not giving up phone password at airport

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