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US-Firmen müssen Daten auch in Europa offenlegen

Daten von Unternehmen sind auch in Europa nicht sicher vor der US-Behörde. Das hat ein Urteil wieder bestätigt.

Seit 2001 gibt es ein US-Gesetz namens Patriot Act. Daten, die bei US-Firmen gespeichert sind, sind den Behörden, wie dem FBI, der NSA oder der CIA, bei Anfrage auszuliefern. Dafür ist keine richterliche Verfügung notwendig, was Bürgerrechtsbewegungen immer wieder kritisieren. Nun hat ein richterliches Urteil dieses Verhalten bestätigt.

Peter Schaar, früherer deutscher Bundesdatenschutzbeauftragter, sieht darin eine Unvereinbarkeit mit dem deutschen Datenschutzgesetz:

„Damit gelangen die US-Behörden an im Ausland gespeicherte Daten, für die sie ansonsten den Weg der internationalen Rechtshilfe begehen müssten. Dies widerspricht internationalem Recht.“

„Mit seiner Entscheidung durchkreuzt das Gericht die von einigen US-Unternehmen unternommenen Anstrengungen, ausländischen Kunden sichere und vertrauenswürdige Internet-Dienste anzubieten … die durch das jeweilige nationale bzw. europäische Recht geschützt sind. So hatte die Firma IBM vor kurzem angekündigt, in Deutschland ein neues Rechenzentrum zu errichten, in dem die Daten ‚unter Einhaltung sämtlicher Datenschutzvorgaben aus Deutschland und der EU ins Netzwerk aufgenommen werden‘.“

Artikel von eaid-berlin.de, 28.04.2014: US-Internetunternehmen müssen im Ausland gespeicherte Daten herausgeben

Schon 2011: Artikel von heise.de, 30.06.2011: US-Behörden dürfen auf europäische Cloud-Daten zugreifen

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